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Impressum
Mitgliedschaft
Im
Rahmen einer Mitgliedschaft können Sie alle
vom Verein angebotenen Leistungen das
gesamte Jahr über ohne zusätzliche Kosten
nutzen.
Der Mitgliedsbeitrag ist teilweise
steuerlich abzugsfähig und ermittelt sich
sozial gestaffelt gemäß nachstehender
Beitragsordnung.
►
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt
einmalig inklusive 19% USt EUR
12,00.
Bei
zusammenveranlagten Ehegatten wird für die
Aufnahme des Ehegatten
keine Aufnahmegebühr erhoben.
►
Jahresmitgliedsbeitrag
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln
sich gemäß nachstehender Übersicht, wobei
sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt
aus:
-
dem
Bruttoarbeitslohn
gemäß
Lohnsteuerkarte(n)
-
dem
Gesamtbetrag der Renten,
Versorgungsbezüge,
Lohnersatzleistungen,
Unterhaltsleistungen
-
den
Einnahmen aus Vermietung
und Verpachtung sowie
-
den
Einnahmen aus
Kapitalvermögen
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die
oben genannten Einnahmen zusammengerechnet. Sind
für ein Mitglied mehrere Einkommenssteuererklärungen
in
einem Jahr zu erstellen werden die Einnahmen
zusammen gerechnet und bilden die
Bemessungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag.
Beitragsgruppe |
Bemessungsgrundlage in EUR |
Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19%
USt |
1 |
bis 8.000 |
49,00 |
2 |
8.001 bis 16.000 |
74,00 |
3 |
16.001 bis
25.000 |
93,00 |
4 |
25.001 bis
37.000 |
119,00 |
5 |
37.001 bis 50.000 |
157,00 |
6 |
50.000 bis 75.000 |
199,00 |
7 |
75.001 bis
100.000 |
256,00 |
8 |
100.001 bis
125.000 |
324,00 |
9 |
125.001 bis 150.000 |
395,00 |
10 |
150.001 bis 175.000 |
473,00 |
11 |
ab 175.001 |
568,00 |
►
Beitragserhebung
Die
Aufnahmegebühr sowie die
Jahresmitgliedsbeiträge werden vom Verein
gemäß § 7 II der Vereinssatzung per
Lastschriftverfahren eingezogen.
|
Lohnsteuerberatungsverbund
e.V.
Lohnsteuerhilfeverein
Beratungsstelle Hannover
Schmöckwitzweg 4
30179 Hannover
Tel. 0511 / 79093415
info@lohnsteuer-hannover.de
www.lohnsteuer-hannover.de
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