|
Startseite
|
Leistungen
| Mitgliedschaft
|
Kontakt
|
Verein
| Steuertipps |
Downloads
/ Links
|
Impressum
Mitgliedschaft
Im
Rahmen einer Mitgliedschaft können Sie alle
vom Verein angebotenen Leistungen das
gesamte Jahr über ohne zusätzliche Kosten
nutzen.
Der Mitgliedsbeitrag ist teilweise
steuerlich abzugsfähig und ermittelt sich
sozial gestaffelt gemäß nachstehender
Beitragsordnung.
►
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt
einmalig inklusive 19% MwSt. EUR
12,00.
Bei
zusammenveranlagten Ehegatten wird für die
Aufnahme des Ehegatten
keine Aufnahmegebühr erhoben.
►
Jahresmitgliedsbeitrag
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln
sich gemäß nachstehender Übersicht, wobei
sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt
aus:
-
dem
Bruttoarbeitslohn
gemäß
Lohnsteuerkarte(n)
-
dem
Gesamtbetrag der Renten,
Versorgungsbezüge,
Lohnersatzleistungen,
Unterhaltsleistungen
-
den
Einnahmen aus Vermietung
und Verpachtung sowie
-
den
Einnahmen aus
Kapitalvermögen
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die
oben genannten Einnahmen zusammengerechnet.
Beitragsgruppe
Bemessungsgrundlage in EUR
Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19% MwSt.
1
bis
8.000,00
45,00
2
8.001,00 bis
16.000,00
67,00
3
16.001,00 bis
25.000,00
84,00
4
25.001,00 bis
37.000,00
108,00
5
37.001,00 bis
50.000,00
142,00
6
50.001,00 bis
75.000,00
181,00
7
75.001,00 bis
100.000,00
232,00
8
100.001,00 bis
125.000,00
294,00
9
ab
125.001,00
359,00
►
Beitragserhebung
Die
Aufnahmegebühr sowie die
Jahresmitgliedsbeiträge werden vom Verein
gemäß § 7 II der Vereinssatzung per
Lastschriftverfahren eingezogen.
Der Vorstand
|
Lohnsteuerberatungsverbund
e.V.
Lohnsteuerhilfeverein
Beratungsstelle Hannover
Schmöckwitzweg 4
30179 Hannover
Tel. 0511 / 606 72 74
info@lohnsteuer-hannover.de
www.lohnsteuer-hannover.de
|